Brauche ich eine Aufenthaltserlaubnis?

Staatsangehörige eines Mitgliedslandes der EU, oder Bürger anderer Länder, die schon über eine Aufenthalts-, bzw. Arbeitserlaubnis in der EU verfügen, sind frei, ihren Wohn- und Tätigkeitsort nach Görlitz zu verlegen. Wenn Sie keine Staatsbürgerschaft eines EU-Landes haben, recherchieren Sie bitte auf dem europäischen Info-Portal.

 

FAQ-Übersicht

Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes.

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