Kann ich meine Haustiere mitbringen?

Natürlich können Sie Ihr Haustier mitbringen. Es braucht einen EU-Pass. Damit wird nachgewiesen, dass das Tier geimpft ist und mit einem ISO-Mikrochip ausgestattet ist. Hunde, Katzen und Frettchen müssen gegen Tollwut geimpft sein. Beachten Sie, dass ein Grenzübertritt erst 21 Tage nach der Erstimpfung erfolgen darf. Welpen dürfen frühestens im Alter von 15 Wochen aus- und einreisen.
Pro Person können höchstens 5 Haustiere mitgeführt werden, allerdings nicht für Handelszwecke. Kaninchen brauchen keinen EU- Pass.


Für andere Tierarten benötigen Sie eine gültige Gesundheitsbescheinigung. Darunter fallen: -Papageien und Sittiche, Pferde, Esel und Zebras, Bienen und Hummeln.
Hunde folgender Rassen und deren Kreuzungen werden in Deutschland als „Gefährliche Hunde“ angesehen und dürfen nur in Ausnahmefällen eingeführt werden: Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier.


Für die Haltung von Hunden wird in Görlitz, wie auch in Zgorzelec, eine Steuer erhoben. Melden Sie bitte das Tier innerhalb von 14 Tagen am Untermarkt 17/18 an. Wenn Sie nach Zgorzelec ziehen, melden Sie Ihren Hund in der Ulica Domańskiego 7 an. Sie brauchen hierzu Ihre Ausweispapiere und den EU-Pass des Hundes.
 
Hinweise zum Anmelden von Hunden in Görlitz

Übersicht FAQ

Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes.

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