Wer finanziert mich während meiner Arbeitssuche?

Die Sozialversicherung des EU-Landes, in dem Sie bisher eingezahlt haben, ist weiter für Sie zuständig. Sie können Leistungen Ihrer Arbeitslosenversicherung mindestens 3 Monate (ggf. bis zu 6 Monate) weiter von dem EU-Land beziehen, in dem Sie zuletzt gearbeitet haben. 

Genauere Informationen finden Sie hier.

Hinweis: Über den oben stehenden Link verlassen Sie das Internetangebot der Europastadt GmbH und verbinden sich mit externen Auftragsdatenverarbeitern.

 

FAQ-Übersicht

Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes.

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